Was ist das Amtliche deutsche Vermessungswesen?
Hintergrund
In der Bundesrepublik Deutschland haben die Länder die Verantwortung für die Aufgabenwahrnehmung im Amtlichen deutschen Vermessungswesen. Seit 1948 wirken die zuständigen Länderverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesministerien des Innern, für Verkehr sowie der Verteidigung in der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) zusammen, um fachliche Angelegenheiten von grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung zu behandeln. Als Gäste gehören dem Plenum die Deutsche Geodätische Kommission (DGK) als Vertretung der geodätischen Lehre und Forschung sowie die Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) als Bund‑Länder‑Vertretung für den Bereich der ländlichen Neuordnung an.
Die Organe der AdV sind der Vorsitz und das Plenum. Die AdV wird unterstützt durch die Arbeitskreise, Arbeitsgruppen und die Geschäftsführung.
AdV-Produkte
Die AdV sorgt dafür, dass für das gesamte deutsche Staatsgebiet qualitativ hochwertige Geobasisdaten bundesweit einheitlich nach internationalen Normen und Standards bereitgestellt werden. Alle AdV-Produkte basieren auf technischen AdV-Standards und sollen damit den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft gerecht werden und insbesondere die Bedürfnisse der Landesplanung, der Bauleitplanung, dem Umwelt- und Naturschutz angemessen berücksichtigen.
Mitgliedsverwaltungen der AdV
Der AdV gehören die für das amtliche Vermessungswesen zuständigen Länderverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland (Mitgliedsverwaltungen) an. Der AdV gehören als weitere Mitgliedsverwaltungen an:
- das Bundesministerium des Innern,
- das Bundesministerium für Verkehr,
- das Bundesministerium der Verteidigung.
Die Mitgliedsverwaltungen sind die obersten Landesbehörden und Bundesministerien, denen die oberen Landes- und Bundesbehörden (Vermessungs- und Geoinformationsverwaltungen) nachgeordnet sind.