Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter adv-online.de veröffentlichte Website der AdV.
Als AdV im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer Selbstprüfung am 22.07.2026.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Downloads: Nicht alle auf dieser Website bereitgestellten PDF-Dokumente entsprechen den Anforderungen an barrierefreie PDF-Dokumente (PDF/UA). Ein Teil der veröffentlichten Dokumente stammt aus einem älteren Dokumentenbestand und wurde vor Einführung bzw. Anwendung der heutigen Anforderungen an barrierefreie Dokumente erstellt. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung aller Bestandsdokumente ist derzeit aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßigen Aufwands nicht möglich. Neu veröffentlichte Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei bereitgestellt.
Barrierefreiheitserklärung: Die Barrierefreiheitserklärung ist nicht in Gebärdensprache oder Leichter Sprache verfügbar.
Iframes: Die Website enthält einzelne Inhalte externer Anbieter, die über iFrames oder vergleichbare Techniken eingebunden werden. Auf deren technische Umsetzung und Barrierefreiheit besteht kein vollständiger Einfluss. Für diese Inhalte kann daher keine uneingeschränkte Barrierefreiheit gewährleistet werden.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22.07.2026 erstellt zuletzt am 22.07.2026 überprüft.
Fazit: Die Website ist zum größten Teil zugänglich gestaltet. Es gibt einige Mängel der Barrierefreiheit, die die Nutzung einschränken.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter mediengestaltung@gv.hamburg.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/einrichtungen/oera/schlichtungsstelle-behinderung/start-43312
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Post: Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg