Mit der Etablierung der amtlichen Immobilienwertermittlung innerhalb der AdV durch die Bildung der AG ImmoWert wird der bereits begonnene Weg der Integration der Bodenrichtwerte als Geofachdaten der Vermessungsverwaltung in die Standards der GeoInfoDok konsequent fortgesetzt. Die AG ImmoWert hat ein neues Bodenrichtwertmodell (BRM) erarbeitet, das sowohl den fachlichen Rechtsgrundlagen durch die ImmoWertV 2021 als auch den technischen Weiterentwicklungen durch die GeoInfoDok Rechnung trägt. Durch Beschluss der AdV vom 13. Februar 2024 wurde das BRM offiziell eingeführt. Es definiert den Standard in der Modellierungssprache UML, der eine bundesweite Bereitstellung und Nutzung der amtlichen Bodenrichtwerte insbesondere für BORIS-D und für steuerliche Zwecke sicherstellt. Das BRM nutzt das AAA-Basisschema der GeoInfoDok, in dem grundlegende Eigenschaften von Geo-Objekten beschrieben sind. Im Anwendungsschema Bodenrichtwerte werden darauf aufbauend Objektklassen, Objektartengruppen, Objektarten und deren Attribute beschrieben. Es berücksichtigt sämtliche materiell-rechtlichen Bestimmungen für die Bodenrichtwerte, Ordnungsmerkmale und weitere Informationen zum Bodenrichtwert. Die Bereitstellung der Bodenrichtwerte auf Basis des BRM ermöglicht daher insbesondere die Einbindung in automatisierte Geschäfts- und Bewertungsprozesse, nicht nur der Finanzverwaltung, sondern auch des Banken- und Versicherungswesen, der Immobilienwirtschaft sowie von Unternehmen, die Dienstleistungen zur Immobilienbewertung anbieten.
Die Erhebung, Führung und Präsentation der Bodenrichtwerte sind Angelegenheiten der Länder. Regelungen zur Erhebung und Präsentation der Bodenrichtwerte sind im BRM nicht enthalten. Die Bodenrichtwerte werden zentral über das Portal BORIS-D, an dem alle Länder beteiligt sind, bereitgestellt. Die dort präsentierten Bodenrichtwerte im BRM-Standard sind auch als WMS verfügbar. Durch die Länder werden aber auch eigene Portale betrieben. Auf den Länderportalen werden neben den Bodenrichtwerten weitere Immobilienmarktinformationen und Tools angeboten.
Das neue Modell BRM 3.0.1 findet für die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2025 Anwendung. Für Informationen zur Einführung und ggf. Migration der Daten früherer Stichtage wenden sie sich bitte an die Oberen Gutachterausschüsse oder Zentralen Geschäftsstellen der Länder.
Bodenrichtwertdaten werden derzeit nicht zentral bereitgestellt. Bitte wenden Sie sich an die einzelnen Länder.
Die Dokumente zum aktuellen BRM (Version 3.0.1) sowie zur Vorgängerversion BRM 2.1.0 werden als Anwendungsschema der GeoInfoDok zur Verfügung gestellt.
Die Pflege und Weiterentwicklung des BRM obliegt der Arbeitsgruppe Immobilienwertermittlung (AG ImmoWert).
Bodenrichtwertmodell (BRM)
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OK Anwendungsschema Bodenrichtwerte 3.0.1Herunterladen – öffnet in einem neuen TabPDF · 0,4 MB · 16.05.2024
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OK Anwendungsschema Bodenrichtwerte 3.0.1Herunterladen – öffnet in einem neuen TabHTML · 0,1 MB · 16.05.2024
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Migrationstabelle BRM 2.1.0 ->> BRM 3.0.1Herunterladen – öffnet in einem neuen TabXLSX · 0,0 MB · 08.01.2025