AdV-INSPIRE-Produktspezifikationen
Die AdV hat zur Erstellung von Datensätzen und Diensten zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie einheitliche Festlegungen beschlossen. Diese sind in den übergeordneten Vorgaben "AdV-Festlegungen für die Umsetzung von INSPIRE-Datenspezifikationen" sowie in dem darauf aufbauende Dokument "AdV-INSPIRE-Produktspezifikation" zusammengestellt.Bis spätestens 2020 ist die Erstellung der INSPIRE-Produktspezifikationen der Annexe II und III in gleicher Weise vorgesehen.
Mit den beiden Dokumenten wird ein einheitlicher Rahmen für die Umsetzung der INSPIRE-Vorgaben innerhalb der AdV geschaffen, der soweit möglich auch die unterschiedlichen Ausgangssituationen in den Ländern berücksichtigt. Aufgrund der verwendeten, neuartigen Methodik der Beschreibung der Ableitungsregeln können die AdV-INSPIRE-Vorgaben auch richtungsweisend für Datenanbieter aus anderen Fachverwaltungen sein.