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Zuständigkeitsbereiche der Gutachterausschüsse in Deutschland

Zuständigkeitsbereiche und Kontaktinformationen der Gutachterausschüsse

Ab dem 1. Oktober 2026 sind auf Grundlage des Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (eNoVA-Gesetz) die Mitteilungen an die Gutachterausschüsse durch die Notarinnen und Notare verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Die Mitteilungen erfolgen über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo). 

Um alle Akteure auf dem Gebiet der amtlichen Grundstückswertermittlung mit den notwendigen Informationen zu versorgen, stellt die AG ImmoWert der AdV die Zuständigkeitsbereiche und Kontaktinformationen der 401 Gutachterausschüsse für die Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

 

Tabelle Gutachterausschüsse