Die Aufgaben der AdV
Die für die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster zuständigen Verwaltungen der Länder wirken in der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) zusammen, um fachliche Angelegenheiten von grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung zu behandeln. Die dazu erforderlichen Beschlüsse faßt das Plenum der AdV.
Die AdV ist der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder zugeordnet.
Zu den Aufgaben der AdV gehören:
- die Erarbeitung von Empfehlungen und verbindlichen Regelungen für ein einheitliches Vorgehen bei der Schaffung, Erhaltung und Weiterentwicklung der geodätischen Grundlagen, der topographischen Landesaufnahme, des amtlichen topographisch-kartographischen Informationssystems, der topographischen Landeskartenwerke und des Liegenschaftskatasters
- die gemeinsame Durchführung länderübergreifender Vorhaben
- die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Anwendung technischer Verfahren, insbesondere im Bereich der Grundlagenvermessung, der topographisch-kartographischen Informationssysteme und des automatisierten Liegenschaftskatasters
- die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen
- die Beratung fachbezogener Fragen in Organisations-, Personal-, Ausbildungs- und Prüfungs- sowie kosten- und nutzungsrechtlichen Angelegenheiten
- die Zusammenarbeit mit fachverwandten Organisationen und Stellen sowie mit Institutionen der geodätischen Forschung und Lehre
- die Vertretung des amtlichen deutschen Vermessungswesens in der Europäischen Union und in internationalen Institutionen sowie die Zusammenarbeit mit dem Ausland, auch auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe
Zur eingehenden Behandlung spezieller Fachfragen und zur Unterstützung des Plenums wurden folgende Arbeitskreise gegründet:
- Raumbezug (AK RB)
- Geotopographie (AK GT)
- Liegenschaftskataster (AK LK)
- Informations- und Kommunikationstechnik (AK IK)