Für die Bereitstellung der aktuell angebotenen Geobasisdaten und Geobasisdiensten und für die Einräumung der Nutzungsrechte an diesen wird ein länderübergreifend einheitliches Lizenz- und Gebührenmodell benötigt. Hierfür hat das Amtliche deutsche Vermessungswesen die Richtlinie über die Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Gebührenrichtlinie) verabschiedet. Sie wird von den zentralen Vertriebsstellen angewendet und in den einzelnen Ländern umgesetzt.
Die Taskforce PRM hat einheitliche Vertragstextbausteine für die Bereitstellung und Lizenzierung von Geodaten und Geodiensten erarbeitet:
Diese Vertragsmuster werden in den zentralen Vertriebsstellen verwendet und für die landesinternen Lizenzierungen empfohlen.
Die interessierte Öffentlichkeit kann diese Dokumente herunterladen und für ihre eigene Zwecke einsetzen.
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